Erste Schritte auf dem Weg zur Therapie

"Neue Wege entstehen dadurch,

dass man sie geht!"      (Franz Kafka)

 

 

Die Psychotherapie wird bei entsprechender Indikation und medizinischer Notwendigkeit über Ihre Krankenversicherungen abgerechnet.

Anzahl und Höhe der finanziellen Erstattung bewilligter Sitzungen ist von Ihrem individuellen Versicherungstarif abhängig.

Als Psychologische Psychotherapeutin verfüge ich über eine Kassenzulassung.

Unabhängig von Ihrer Krankenkassenzugehörigkeit unterstütze ich Sie gerne bei dem entsprechenden Antrag auf Kostenübernahme.

 

Unser erstes Gespräch

 

 Nach der telefonischen Terminvereinbarung findet unser sog.  50-minütiges Erstgespräch ("psychotherapeutische Sprechstunde") in meinen Räumlichkeiten in Raunheim statt. Hier lasse ich Sie zunächst Ihre Beschwerden und Probleme in eigenen Worten schildern und stelle Ihnen Fragen, um mir so einen Eindruck über Ihre derzeitige Situation und Verfassung machen zu können. Auf diese Weise möchte ich die geeignete Behandlungsform und -methode für Sie finden. 

Bei Bedarf müssten auch weitere medizinische Fachbereiche hinzugezogen werden.

In den ersten Stunden geht es vor allem darum, sich gegenseitig besser kennenzulernen, damit ich mir ein Bild Ihrer Beschwerden machen kann.

Es können bis zu drei Sprechstunden vor dem Therapiebeginn stattfinden.

Probatorische Stunden

 

Wenn unser erstes Treffen ergeben hat, dass die Verhaltenstherapie bei Ihnen erfolgsversprechend ist, stehen uns nach dem Erstgespräch zwei bis vier Probestunden zur Verfügung. In dieser Phase werde ich durch gezielte Fragen, diagnostische Instrumente (z.B. Fragebögen) und der Biographischen Anamnese Ihre Diagnose stellen und gemeinsam mit Ihnen einen Behandlungsplan ableiten. In dieser Zeit gilt auch zu prüfen, ob die "Chemie" zwischen uns stimmt, denn eine vertrauensvolle und gute Therapiebeziehung stellt eine notwendige Voraussetzung für den Erfolg der Therapie dar.

Alternativ kann in seltenen, sehr dringenden Fällen, im Anschluss an die Sprechstunde, direkt eine "Akuttherapie" angeschlossen werden, diese umfasst maximal 12 Therapiesitzungen, diese erfolgen direkt nach den ersten Sprechstunden.

Therapiebeantragung

 

Entscheiden wir uns dann gemeinsam für eine Psychotherapie, werde ich je nach Komplexität Ihrer Beschwerden einen schriftlichen Antrag auf Kurzzeittherapie (bis zu 24 Sitzungen) oder einen ausführlichen Antrag auf Langzeittherapie (bis zu 60 Sitzungen) an Ihre Krankenkasse (bzw. Beihilfestelle) stellen. Die Prüfung des anonymisierten Therapieantrags und die Antwort Ihrer Krankenkasse erfolgt i.d.R. nach 3-5 Wochen.

Nach Genehmigung finden dann unsere Therapiesitzungen in wöchentlichen, zum Ende der Therapie in zwei- oder drei-wöchentlichen Abständen (zur Rückfallprophylaxe) statt.

Während der Therapie werde ich Sie bitten regelmäßig "Hausaufgaben" zu bearbeiten, damit die neuen, funktionaleren Verhaltens- und Denkweisen geübt und in Ihren Alltag transferiert werden können.